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Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deutsches Haus Hotel- & Gaststätten-Betriebs-GmbH · Stand: 01.04.2018

§ 1 – Vertragsschluss

Zwischen dem Besteller und dem Hotel kommt ein Vertrag zustande, sobald das Hotel bestellte Zimmer, Tagungsräume oder andere Leistungseinheiten – gleichviel mündlich oder schriftlich – bestätigt und damit zugesagt hat. Eine Reservierung gilt als Bestellung. Der Vertrag kommt in der Form zustande, wie er zugesagt worden ist. Eine schriftliche Bestätigung ist in jedem Falle erforderlich; deren Inhalt gilt als vereinbart.

Die Person unseres Vertragspartners ergibt sich aus ihrer Bezeichnung im Bestätigungsschreiben. Sollten darin Vertretungsverhältnisse falsch angezeigt sein, ist dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

§ 2 – Vorreservierungen und Optionen

Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen sind für beide Parteien bindend. Spätestens bis zum Ablauf des vereinbarten Verfalldatums werden die definitiven Termine festgelegt. Geschieht das nicht, erlöschen die Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen.

§ 3 – An- und Abreise

Hotelzimmer und Gästehaus stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr oder nach Vereinbarung und am Abreisetag bis 10:00 Uhr oder nach Vereinbarung zur Verfügung. Sofern keine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, darf das Hotel Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben.

§ 4 – Veranstaltungsräume

Tagungs- und sonstige Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Werden die Räume länger benötigt, ist das Hotel rechtzeitig zu verständigen.

§ 5 – Bereitstellung

Das Hotel ist bemüht, bestimmte Veranstaltungsräume und Zimmer bereitzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält es sich eine kurzfristige Änderung vor, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen.

§ 6 – Stornierungen

Abbestellungen bedürfen der Schriftform. Bei einer Stornofrist von drei Tagen gelten 100 Prozent des vereinbarten Leistungspreises als vereinbart, sofern die Buchungsbestätigung nichts anderes bestimmt. Die Regelung gilt für Zimmerbuchungen sowie Tagungen und Veranstaltungen.

Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dies, entstehen dem Besteller insoweit keine Kosten.

§ 7 – Gruppenreisen

Als Gruppenreisen gelten Reservierungen ab fünf Zimmern. Eine kostenfreie schriftliche Stornierung ist bis 56 Tage vor Anreise möglich. Danach gelten – soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist – 80 Prozent bei Übernachtung mit Frühstück, 70 Prozent bei Halbpension und 60 Prozent bei Vollpension.

Umbestellungen können Preisänderungen zur Folge haben. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben.

§ 8 – Änderungen der Personenzahl

Ändert sich bei Veranstaltungen die Anzahl der Personen, ist dies bei einer Anzeige zwei Tage vorher ohne Kosten möglich. Soweit Spezialmenüs vereinbart sind, gilt eine Frist von sieben Tagen.

§ 9 – Haftung des Veranstalters

Der Besteller haftet als Veranstalter für die Bezahlung von Leistungen, die Teilnehmende in Anspruch nehmen, sowie für von ihnen verursachte Beschädigungen am Inventar des Hauses.

§ 10 – Nichtraucherhotels

Unsere Hotels sind Nichtraucherhotels. Das Rauchen ist in öffentlichen Bereichen und Gästezimmern untersagt und nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Hotel tatsächlich entstehende Reinigungs- und Ausfallkosten als Schadensersatz verlangen. Ein höherer oder geringerer Schaden kann nachgewiesen werden.

§ 11 – Notruf- und Brandschutzeinrichtungen

Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen von Alarm- und Brandschutzeinrichtungen haftet der Verursacher beziehungsweise dessen Vormund mindestens in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Beschädigte oder außer Betrieb gesetzte Bestandteile der Brandschutzeinrichtung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

§ 12 – Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Tiere müssen unter ständiger Aufsicht des Gastes stehen, frei von Krankheiten sein und dürfen keine Gefahr darstellen. Beim Frühstück und in Veranstaltungsräumen sind Tiere nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde; sie dürfen kostenlos mitgeführt werden.

§ 13 – Fälligkeit

Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.

§ 14 – Preisvereinbarungen

Wer sich auf eine von der üblichen Preisliste abweichende Fest- oder Sonderpreisvereinbarung beruft, trägt dafür die Beweislast. Liegen zwischen Reservierung und Veranstaltung mehr als sechs Monate, ist der zum Veranstaltungszeitpunkt gültige Preis maßgebend.

§ 15 – Haftung und Beschädigungen

Das Hotel ist bestrebt, technische Defekte unverzüglich zu beheben. Für Verluste und Beschädigungen eingebrachter Gegenstände haftet es nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Gästefahrzeuge ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Beschädigungen und extreme Verschmutzungen des Inventars können nach den tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden.

§ 16 – Schriftform

Vereinbarungen zwischen Besteller und Hotel sind grundsätzlich schriftlich abzufassen oder schriftlich zu bestätigen. Mündliche Nebenabreden haben keine Bindung.

§ 17 – Erfüllungsort und Recht

Erfüllungsort ist Munster, Gerichtsstand ist Soltau. Es gilt deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.